AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hartmann Nachrichtentechnik GmbH

Allgemeines

Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden

Bedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich

schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen

des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren

Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder

von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Bestellungen gelten nur

als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Aufträge werden von uns erst dann ausgeführt, wenn der jeweilige Kunde an uns eine schriftliche

Auftragsbestätigung zugesendet hat. 

Ergänzend gelten für unsere Lieferungen die „Allgemeinen

Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der

Elektro-Industrie“.

Die evtl. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen

dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berühren.

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer

schriftlichen Bestätigung. An die Kostenvoranschlag binden wir uns 2 Wochen ab Angebotsdatum. Es ist untersagt Daten und Angebote an Dritte weiterzugeben. Die Daten sind vertraulich zu behandeln.

Preise

Die Preise für Lieferungen gelten zuzüglich Mehrwertsteuer,

zuzüglich Verpackung und Frachtkosten.

Die Berechnung erfolgt auf Grund der am Tag der Auftragserteilung

geltenden Listenpreise. Bei Aufträge und Angeboten die später

als 4 Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden,

kann der Lieferer an Stelle des vereinbarten Preises

den Tagespreis zum Tage der Auslieferung berechnen.

Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der Arbeitsvereinbarung

für Montage und Kundendienstleistungen.

Die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig,

Skonto wird nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung

gewährt. Der Lieferer ist berechtigt, eine Teilrechnung der Auftragssumme

nach erfolgter Auftragsbestätigung, eine Teilrechnung

bei Anlieferung der Ware und eine Teilrechnung bei Übergabe der

wirtschaftlichen Einheit unbeschadet des Rechts der Mängelrüge

zu verlangen.

Die Hartmann Nachrichtentechnik GmbH kann

bei jeder Auftragsausführung, ohne Zustimmung

des Käufers Teilrechnungen in Zahlung stellen.

Zahlungen für Montage- und Kundendienstleistungen sind

ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum

zu begleichen, unbeschadet des Rechts der Mängelrüge und

unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung.

Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und

nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen,

Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs

mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem

der Lieferer endgültig über den Gegenwert verfügen kann.

Sämtliche sich hieraus ergebende Kosten gehen zu Lasten

des Bestellers. Haftung des Lieferers für rechtzeitige Vorzeigung,

Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung

ist ausgeschlossen.

Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen

gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite,

mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes

der Deutschen Bundesbank zuzüglich 20% berechnet.

Weitere Schadensersatzansprüche kann die Hartmann Nachrichtentechnik GmbH

gegen den Käufer geltend machen.

Reklamationen

können nur berücksichtigt werden, wenn sie der Käufer

binnen 2 Tage schriftlich geltend macht. Anderenfalls

sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Reklamationen oder Garantieansprüche aufgrund von Kompatibilitätsprobleme 

zwischen vorhandenen und neuen

Bauteilen können nicht anerkannt werden.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.

Das Eigentum an den Waren geht erst

dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen

aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung

für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender

Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung

für die Saldoforderung.

Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter

Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns

Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns

gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt

oder verbunden, so tritt uns der Besteller schon jetzt seine

Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten

Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen

mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen

sind ihm untersagt. Von einer Pfändung

der Lieferungsgegenstände oder jeder anderen Einwirkung

durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu

benachrichtigen.

Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich

in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur

völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der

Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen

Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung dieser

Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er

ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für

uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf

unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung

dem Dritten bekanntzugeben und uns die zur

Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte

zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine Übersicherung

unserer Forderungen aufgrund vorstehender

Bedingungen um mehr als 20% ein, so sind wir auf

Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur

Rückübertragung verpflichtet.

Montage und Kundendienst

Für Montage- und Kundendienstleistungen gilt zusätzlich

die „Arbeitsvereinbarung für Montage- und Kundendienstleistungen“

des Lieferers.

Montagen werden entweder nach Zeit und Aufwand, sofern

nichts anderes vereinbart ist, oder nach Festangeboten

abgerechnet.

Der Lieferer ist berechtigt, für die Erledigung vertragsgemäßer

Arbeiten Subunternehmer zu beauftragen. Die Arbeiten

des Subunternehmers werden nach den Bestimmungen

der „Arbeitsvereinbarung für Montage- und Kundendienstleistungen“

des Lieferers abgewickelt.

Gerichtsstand

für alle Rechsstreitigkeiten aus diesem Vertrage ist das

für den Sitz unserer Firma zuständige Amtsgericht Chemnitz