Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hartmann Nachrichtentechnik GmbH
Allgemeines
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden
Bedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich
schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen
des Bestellers sind für uns nur soweit bindend, als sie unseren
Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder
von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Bestellungen gelten nur
als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Aufträge werden von uns erst dann ausgeführt, wenn der jeweilige Kunde an uns eine schriftliche
Auftragsbestätigung zugesendet hat.
Ergänzend gelten für unsere Lieferungen die „Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektro-Industrie“.
Die evtl. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. An die Kostenvoranschlag binden wir uns 2 Wochen ab Angebotsdatum. Es ist untersagt Daten und Angebote an Dritte weiterzugeben. Die Daten sind vertraulich zu behandeln.
Preise
Die Preise für Lieferungen gelten zuzüglich Mehrwertsteuer,
zuzüglich Verpackung und Frachtkosten.
Die Berechnung erfolgt auf Grund der am Tag der Auftragserteilung
geltenden Listenpreise. Bei Aufträge und Angeboten die später
als 4 Wochen nach Auftragsbestätigung ausgeliefert werden,
kann der Lieferer an Stelle des vereinbarten Preises
den Tagespreis zum Tage der Auslieferung berechnen.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach der Arbeitsvereinbarung
für Montage und Kundendienstleistungen.
Die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig,
Skonto wird nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung
gewährt. Der Lieferer ist berechtigt, eine Teilrechnung der Auftragssumme
nach erfolgter Auftragsbestätigung, eine Teilrechnung
bei Anlieferung der Ware und eine Teilrechnung bei Übergabe der
wirtschaftlichen Einheit unbeschadet des Rechts der Mängelrüge
zu verlangen.
Die Hartmann Nachrichtentechnik GmbH kann
bei jeder Auftragsausführung, ohne Zustimmung
des Käufers Teilrechnungen in Zahlung stellen.
Zahlungen für Montage- und Kundendienstleistungen sind
ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
zu begleichen, unbeschadet des Rechts der Mängelrüge und
unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und
nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen,
Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs
mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem
der Lieferer endgültig über den Gegenwert verfügen kann.
Sämtliche sich hieraus ergebende Kosten gehen zu Lasten
des Bestellers. Haftung des Lieferers für rechtzeitige Vorzeigung,
Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung
ist ausgeschlossen.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen
gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite,
mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes
der Deutschen Bundesbank zuzüglich 20% berechnet.
Weitere Schadensersatzansprüche kann die Hartmann Nachrichtentechnik GmbH
gegen den Käufer geltend machen.
Reklamationen
können nur berücksichtigt werden, wenn sie der Käufer
binnen 2 Tage schriftlich geltend macht. Anderenfalls
sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Reklamationen oder Garantieansprüche aufgrund von Kompatibilitätsprobleme
zwischen vorhandenen und neuen
Bauteilen können nicht anerkannt werden.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum an den Waren geht erst
dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung
für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für die Saldoforderung.
Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter
Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns
Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt
oder verbunden, so tritt uns der Besteller schon jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten
Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind ihm untersagt. Von einer Pfändung
der Lieferungsgegenstände oder jeder anderen Einwirkung
durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu
benachrichtigen.
Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich
in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur
völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der
Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen
Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung dieser
Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er
ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für
uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf
unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung
dem Dritten bekanntzugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte
zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine Übersicherung
unserer Forderungen aufgrund vorstehender
Bedingungen um mehr als 20% ein, so sind wir auf
Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur
Rückübertragung verpflichtet.
Montage und Kundendienst
Für Montage- und Kundendienstleistungen gilt zusätzlich
die „Arbeitsvereinbarung für Montage- und Kundendienstleistungen“
des Lieferers.
Montagen werden entweder nach Zeit und Aufwand, sofern
nichts anderes vereinbart ist, oder nach Festangeboten
abgerechnet.
Der Lieferer ist berechtigt, für die Erledigung vertragsgemäßer
Arbeiten Subunternehmer zu beauftragen. Die Arbeiten
des Subunternehmers werden nach den Bestimmungen
der „Arbeitsvereinbarung für Montage- und Kundendienstleistungen“
des Lieferers abgewickelt.
Gerichtsstand
für alle Rechsstreitigkeiten aus diesem Vertrage ist das
für den Sitz unserer Firma zuständige Amtsgericht Chemnitz